Neulich bei Gericht.

Der Herr Richter:
So, Herr Shhhh, jetzt mal Tacheles, was haben sie denn da schon wieder angestellt. Das sieht ja mal garnicht so gut aus für sie.

Herr Shhhh:
Ja, ne, ich weiß getz auch nich so recht. Irgenzwie bin ich's ja schuld, aber irgenzwie auch nich so richtig.

Der Herr Richter:
Ja, was denn nun!?!

Herr Shhhh:
Also so'n Alibi oder so hab ich getz keins inne Tasche, falls sie mal das meinen. Aber ich war's nich! Echt getz.

Der Herr Richter:
Hörensema, die Beweise sprechn doch ganz klar gegen Sie. Und die Zeugen sagen auch alle gegen Sie aus. Also watt!?!

Herr Shhhh:
Ja, also Herr Richter, ich hab das schon so alles gemacht, wie die Zeugen das so sagen. Ich geb das ja auch zu und so. Aber ich bin's nicht schuld.

Der Herr Richter:
Wie getz? Also Moment. Mal ganz langsam. Sie geben schuld, zu zu sein? Ne, umgekehrt, Sie geben zu, schuld zu sein, sind aber unschuldig. Hab ich das richtig verstanden?

Herr Shhhh:
Jawoll!

Der Herr Richter:
Also wenn das so ist, dann verurteile ich sie jetzt als unschuldig im Sinne der Anklage zu einer Strafe von mehreren Monaten Kopfhängenlassen, Demut und sich wegsperren.

Der Herr Anwalt vom Herrn Shhhh:
NEEE, MOMENT. EINSPRUCH ODER SO. Das geht so nicht. Der Herr Shhhh ist ja nicht unschuldig.

Der Herr Richter:
Ruhe bitte!

Der Herr Anwalt vom Herrn Shhhh:
EINSPRUCH, DU ARSCH!

Der Herr Richter:
RUHE HAB ICH GESAGT!

Der Herr Anwalt vom Herrn Shhhh:
EINSPRUCH HAB ICH GESACHT!!!

Herr Shhhh:
Wissen Sie was? Streiten sie beide sich mal bitte für mich weiter, ich verzieh mich unterdessen wieder in meine Zelle und denk drüber nach.

Der Herr Richter:
Nix da, sie bleiben hier!

Herr Shhhh:
Ne, ich bin wech. Hasta la vista oder so...

Nicht immer,
wenn der Angeklagte einer Tat schuldig ist,
wird er gleich im Sinne der Anklage schuldig.

 

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