"Sitze vier Tage an einem Job, lass dir dann fünf Minuten vor Abgabe vom Kunden sagen, daß die Sachen wegen interner Kommunikationsschwierigkeiten gestorben ist. Kassiere keine 2000 Euro. Beisse aus Wut in die Tastatur."
kayjay kommentierte am 7. Jul, 20:04:
gibt es keine abschlagszahlung? 
shhhh entgegnete am 8. Jul, 09:19:
Im Regelfall
eine vetragliche Verpflichtung zum erwerb der konzeptionellen und grafischen Leistung. Im oben genannten Fall lag aber ein großes Vetrauensverhältniß zwischen den Parteien vor. Lag - das ist Imperfekt. 
Das.Teil kommentierte am 7. Jul, 23:09:
lasse dienstleister mehrere tage in ihrem job zappeln, lasse dir dann von der geschäftsführung sagen: "öh .... nöö ... nee, dochnich" und teile das dem dienstleister mit. suche anschließend nach wegen, die noch nicht versoffenen reste von vernunft und gewissen zu liquidieren. 
miss.understood kommentierte am 8. Jul, 09:35:
na moment,
wenn du das vier tage lang dran gearbeitet hast, dann geht das so nicht. ich hab von deinem biz keine ahnung, aber ich würde ihnen einfach mal eine rechnung für die bereits investierte arbeitszeit schicken. das erarbeitete zeug abliefern und was die damit machen oder nicht machen, ist deren problem.

ich kanns jetzt nur mal von der anderen seite sagen: wenn es mal vorkommt, sagen wir natürlich auch, dass sich die lage geändert hat und wir nichts dafür können und auch nichts zahlen werden. wenn die leute schlau sind, nicht weiter darüber reden und eine rechnung schicken, zahlen wir sie dennoch.

versuchen würde ich es. die rechnung wieder rausnehmen kannst du immer noch. du musst halt nur abschätzen, wie a) wichtig der kunde ist und b) wie wichtig. wir haben uns von sowas noch nie davon abhalten lassen, den menschen nochmal zu beauftragen. wir sind aber auch die nettesten weit und breit. 
shhhh entgegnete am 8. Jul, 09:42:
Prinzipiell hast Du vollkommen recht,
und im Regelfall läuft das auch so. Auftrag ist Auftrag, bestellt ist bestellt, und dann muß auch bezahlt werden. In der speziellen Situation hakt es jedoch daran, daß jemand sich über den Kopf seines Vorgesetzten hinweggesetzt, die grafische Leistung bei mir eingekauft und seinen eigenen hausinternen Kommunikationswege übergangen hat. Der mann sitzt also jetzt mehr oder weniger auf dem heissen Stuhl, und sein Boss sagt eben: Ne, hab ich nich bestellt, bezahl ich nich. Ich stell das natürlich trotzdem in Rechnung, aber da das ein langjähriger, guter Kunde ist, muß ich da auch ein wenig vorsichtig sein. Was halt nur gar nicht geht, ist, dass die hausinternen Streitereien auf meinem Rücken austragen... 
miss.understood entgegnete am 8. Jul, 10:04:
geh shhhh,
du hast nicht an einer sache gearbeitet und wusstest, dass es vom chef noch kein "go" gibt, oder ??

die situation ist tatsächlich blöd. weil du ja nicht noch an dem stuhl von dem kunden mitsägen willst. aber vielleicht kannst du mit dem ja reden und der soll dir sagen, ob und in welcher höhe du eine rechnung schicken kannst. vielleicht nicht gleich, sondern erst, wenn der chefe sich beruhigt hat. erstmal die gemüter sich wieder beruhigen lassen. immer eine schöne taktik. 
shhhh entgegnete am 8. Jul, 10:18:
Da muss ich zum besseren Verständniß
noch weiter ausholen. Also der Typ, der den Auftrag erteilt hat, ist eigentlich der Chef der Marketingabteilung. Wenn der ein "Go" gibt, ist das normalerweise verbindlich. Nur will da wohl jemand aus der Chefetage an seinem Stuhl sägen, das vermute ich jetzt mal, das vermutet er aber auch. Und deshalb jetzt der Streß hier.

Dein Lösungsvorschlag ist tatsächlich schon in arbeit, hab aber bis jetzt noch kein Feedback. Irgendwas muß auf jeden Fall bezahlt werden, ich hab zum Glück alle Freigaben und Telefonate protokolliert und die Arbeitsschritte festgehalten, sogesehen bin ich rechtlich in einer klaren Situation. Aber "brechen" will ich mit denen ja auch nicht... 
herr matena entgegnete am 8. Jul, 10:32:
mein beileid.
wer war's denn? kurzer tipp genügt. 
shhhh entgegnete am 8. Jul, 10:34:
Moin Herr Mattina,
hilft das Stichwort "Hallenfußböden" aus Bad B.? 
herr matena entgegnete am 8. Jul, 11:39:
jo, danke.
"bad b" hätte es auch getan. 
miss.understood entgegnete am 8. Jul, 18:44:
im blödesten fall
hast du aus der geschichte gelernt, dass man erst hackelt, wenn man was schriftliches in der hand hat. so ala mastercard: "....wissen, dass man sich aufträge immer schriftlich geben lässt: unbezahlbar." ; ) 
shhhh entgegnete am 8. Jul, 18:48:
Miss,
selbst das hatte ich ja. Schriftliche Freigabe. Die ist jetzt wertlos, da der Herr wohl gechasst wurde und nix mehr zu sagen hat. Gut, Regresspflichtig sind die so oder so - geleistete Arbeit ist geleistete Arbeit. Aber eben ärgerlich. 
Desideria kommentierte am 8. Jul, 10:28:
I love my job 
kayjay entgegnete am 8. Jul, 11:43:
ja das kenne ich wohl auch zu genüge. 
 

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